Restriktionen bei Agrar-Landkauf in Brasilien

Bis anhin waren Käufe von Land in Brasilien für Ausländer oder ausländische Investoren sehr liberal geregelt.
Per 12.12.2011 ist jedoch von der zuständigen Behörde INCRA ein neues Dekret (Normativa Nummer 70) erlassen worden, welche diesen Bereich neu stark einschränkt.

Wer ist betroffen
Physische und Juristische Personen, welche Ausländer sind oder mehrheitlich in ausländ-ischem Besitz sind.

Nicht betroffen sind
Ausländer mit Permanencia (RNE), die entweder mit einem Brasilianischen Staatsbürger verheiratet sind (nur wenn in Gütergemeinschaft (Comunião de bens)!) und/oder ein Brasilianisches Kind haben.

Einige der Bedingungen für betroffene Personen/Firmen
  • Permanente Aufenthaltsbewilligung (RNE) für physische Personen. Es ist aus dem Bestimmungstext nicht klar ersichtlich, ob die Investition in ein entsprechendes Objekt für ein permanentes Visum genommen werden kann oder ein solches schon vorher vorhanden sein muss.
  • Vorweisen eines bewilligten Projekts im Bereich Agrobusiness, Tourismus, Industrie etc.
  • Diverse Zertifikate und Dokumente

Regeln, die neu gelten für die betroffenen Investments, sind im Bereich der Limitierung der Fläche. So darf zum Beispiel neu pro Gemeinde (Municipio) der Anteil von in ausländischem Eigentum befindlichem Agrareigentum maximal 25% betragen und von der gleichen Nationalität sogar nur 10%.
Weitere Regeln werden regional von der Institution INCRA definiert. Was, bei allem Verständnis für die Massnahme, bedenklich ist, ist zum Beispiel die Liste der einzureichenden Dokumente, die eingereicht werden müssen: Für physische Personen 17 Punkte, für juristische 18. Der ganze Prozess wird voraussichtlich um ein Vielfaches vom bisherigen Verlauf dauern.

Bild: © chris74 / Fotolia.com

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